Fragen und Antworten zum Streik und der Protestaktion am 25. September

Uns erreichen diverse Fragen zu unserem anstehenden Streik und der damit verbundenen Protestkundgebung. Wir werden diese bei dem Aufkommen neuer Fragen ergänzen. Bitte scheuen Sie sich nicht uns bei weiteren Fragen persönlich zu kontaktieren!

Kann ich auch an der Streikversammlung / Protestkundgebung um 13 Uhr teilnehmen, wenn ich ansonsten nicht am 25. September streike?

Ja! Wichtig ist es natürlich , dass Sie zu dem Zeitpunkt ausgestochen sind. Eine Beteiligung an der Streikversammlung in Frankfurt oder Berlin gibt ein sichtbares Signal an den VÖB und die KfW/DEG.

Darf ich auch als AT/ÜT’ler streiken bzw. an der Protestkundgebung teilnehmen?

Auch als übertariflich bezahlte Beschäftigte fallen Sie unter die Regelungen des Tarifvertrags, solange Sie nicht leitend im Sinne des Gesetzes sind und dürfen entsprechend streiken. Dies ist allerdings bei der KfW niemand außer dem Vorstand und der HR-Bereichsleitung.
Eine Teilnahme an der Protestkundgebung steht ohne jedem frei.

Muss ich meine Führungskraft oder HR informieren, wenn ich streike?

Nein! Sie bleiben einfach der Arbeit fern und reagieren nicht auf Kontaktversuche. Auch hier wichtig – es darf natürlich keine Arbeitszeit gebucht werden. Es steht Ihnen natürlich frei bei entsprechendem Vertrauensverhältnis Ihre Führungskraft bzw. betroffene Kollegen vorab zu informieren. Vielleicht bekommen Sie auf diesem Wege auch weitere Mitstreiter für den Streik oder zumindest die Protestaktion.

Muss ich eine E-Mail an streik@dbv-in-der-kfwgruppe.de schicken um an der Streikversammlung / Protestkundgebung teilnehmen zu können?

Nein! Die ist eine unverbindliche Bitte der Streikleitung, damit die Organisation erleichtert wird. Auf diese Postbox hat nur die Streikleitung und der Vertreter Zugriff.

Warum soll ich eine Email an service@dbv-gewerkschaft.de schicken, wenn ich streike?

Dies ist nur für DBV-Mitglieder relevant um Streikgeld zu erhalten. Hinweis: Streikgeld können alle DBV-Mitglieder beantragen, die bis einschließlich des Streiktags eintreten.

Wie buche ich meine streikbedingte Abwesenheit im Zeitmanagement?

Wenn Sie ganztägig streiken, so nehmen Sie keine Buchung an dem Tag vor. Wenn der Fehler im Folgemonat hochkommt (oder wenn Sie wollen auch früher nach dem Streiktag) können Sie HR melden, dass Sie wegen des Streiks keine Buchung vorgenommen haben.
Für die Teilnahme an der Protestkundgebung reicht es aus sich „auszustechen“. Dies muss aber auch zwingend gemacht werden!

Warum sollte ich als AT’ler streiken oder protestieren?

Solidarität ist hoffentlich schon ein gutes Motiv, aber auch die AT’ler bei uns partizipieren direkt von den Tariferhöhungen. Zum Einen wird die nominale Erhöhung der höchsten Tarifgruppe (11. Berufsjahr von TG 9) jeweils ab dem folgenden Mai auch an die AT-Beschäftigten weitergegeben. Zum Anderen bildet der Tarifabschluss die Grundlage für das Budget der nachhaltigen Gehaltserhöhungen.
Durch die für 2025 bereits beschlossene massive Steigerung der Beitragsbemessungsgrenzen steht gerade für die AT-Kräfte ein weiterer kräftiger Reallohnverlust an.