Archiv des Autors: Holger Brinkhaus

KfW missachtet den Tarifvertrag

Im Oktober 2024 wurde zwischen VÖB und den Gewerkschaften ein neuer Tarifvertag abgeschlossen. Dieser bedeutet für alle Tarifangestellten der öffentlichen Banken ab November 2024 eine Gehaltssteigerung in Höhe von 6%. Ob und wie diese Gehaltserhöhung an die AT/ÜT-Beschäftigten weitergegeben wird ist im Wesentlichen den jeweiligen Regelungen in den betroffenen Instituten vorgegeben. Was allerdings nicht in der Regelungshoheit liegt: Die Vergütung von AT/ÜT-Beschäftigten muss für jedes Monatsgehalt oberhalb des Monatsgehalts von Angestellten der Tarifgruppe 9 im 11. Berufsjahr liegen! Dies ergibt sich aus §2 Gehaltstarifvertrag, der die „Mindestmonatsgehaltssätze“ festlegt.

Die Situation in der KfW (die DEG ist nicht betroffen) ist jedoch so, dass eine nicht unwesentliche Anzahl von ihren Kolleginnen und Kollegen im AT-Bereich monatlich weniger als das notwendige Tarifgehalt der Tarifgruppe 9, 11.  Berufsjahr erhalten. Einige Betroffene erhalten sogar durch Ihre „Beförderung“ ab dem 01.11.2024 in den AT-Bereich monatlich weniger als zuvor. Dies mit der Begründung durch die Arbeitgeberseite, dass im Durchschnitt über das gesamte Jahr sie ja mehr erhalten würden. Unabhängig davon ob dies stimmt oder nicht: Dies widerspricht dem Tarifvertrag und Regeln sind Regeln!

In Anbetracht der betroffenen Beschäftigtengruppe empfinden wir das Vorgehen aber auch generell für ungerecht: Es handelt sich naturgemäß vor allem um Kollegen, die sich aktuell in ihrer beruflichen Entwicklung am Anfang bzw. in einer kritischen Phase befinden. Diesen Betroffenen kann man nicht empfehlen individuell auf dem Klageweg ihr Recht einzufordern. Im Wissen um diesen Fakt wird diese durch die Arbeitgeberseite ausgenutzt und die Betroffenen kurzgehalten.

Sie sind aktuell nicht betroffen? Es geht sie trotzdem an – wenn in diesem Bereich regelwidrig gehandelt wird, so kann dies auch in anderen Bereichen passieren oder passiert bereits. Sprechen sie ihre Führungskraft und/oder Personalvertretung an und zeigen sie ihre Solidarität mit den Betroffenen.

Informationen zu Mehrarbeitszuschlägen für Tarifkräfte

Wie bereits berichtet wurde im Rahmen des aktuellen Tarifabschlusses leider noch immer nicht die Diskriminierung der Teilzeitkräfte im Bezug auf die Zahlung Mehrarbeitszuschläge abgeschafft. Wir haben jedoch inzwischen auch schriftlich die Zusage vom VÖB erhalten, dass hierzu zeitnah Gespräche aufgenommen werden sollen.

Dafür ist es wichtig, dass die VÖB-Arbeitgeber aber auch die Betroffenen aktiv auf die aktuelle Situation angesprochen werden. Um diese Informationen in die Breite zu tragen wurde ein entsprechendes Informationsschreiben erstellt:

Licht und Schatten bei dem neuen Tarifvertrag

Frisch vom Verhandlungstisch können wir berichten, dass es endlich zu einem passablen Ergebnis gekommen ist. Insgesamt werden die Beschäftigen eine Tariferhöhung von effektiv 11,91% erhalten. Auch unsere Nachwuchskräfte erhalten, analog zur DBV-Forderung, eine kräftige Erhöhung von insgesamt 350 € pro Monat.

Wir konnten uns bei einem Thema nicht einigen, welches auch besondere Relevanz bei der KfW-Bankengruppe hat: Die Teilzeitkräfte im Tarif werden sich gedulden müssen bis es endlich zu einer Bezahlung eines Zuschlags ab der ersten Mehrarbeitsstunde kommt; eine Selbstverständlichkeit für die Vollzeitkräfte, nicht so für die – in der Regel weiblichen – Mitarbeiterinnen in Teilzeit. Hier müssen wir auf den mündlichen Zusagen der Tarifkommission des VÖB aufbauen. zeitnah diese Ungerechtigkeit zu beenden. Was das Wort der Kommission Wert ist, wird sich im nächsten Jahr zeigen.
Perspektivisch wird die letzte Entscheidung des EuGH zu diesem Thema uns dafür ordentlich Rückenwind geben; jetzt das Richtige zu tun, war nicht im Lösungsraum. 

Bei Fragen zu dem Tarifvertrag können sie uns, wie üblich, natürlich gerne kontaktieren. Wir bieten Ihnen auch eine offene Fragestunde am 29. Oktober 2024 um 9:30 per Teams an. Wir schicken Ihnen gerne den Link für diesen Termin.

Fragen und Antworten zum Streik und der Protestaktion am 25. September

Uns erreichen diverse Fragen zu unserem anstehenden Streik und der damit verbundenen Protestkundgebung. Wir werden diese bei dem Aufkommen neuer Fragen ergänzen. Bitte scheuen Sie sich nicht uns bei weiteren Fragen persönlich zu kontaktieren!

Kann ich auch an der Streikversammlung / Protestkundgebung um 13 Uhr teilnehmen, wenn ich ansonsten nicht am 25. September streike?

Ja! Wichtig ist es natürlich , dass Sie zu dem Zeitpunkt ausgestochen sind. Eine Beteiligung an der Streikversammlung in Frankfurt oder Berlin gibt ein sichtbares Signal an den VÖB und die KfW/DEG.

Darf ich auch als AT/ÜT’ler streiken bzw. an der Protestkundgebung teilnehmen?

Auch als übertariflich bezahlte Beschäftigte fallen Sie unter die Regelungen des Tarifvertrags, solange Sie nicht leitend im Sinne des Gesetzes sind und dürfen entsprechend streiken. Dies ist allerdings bei der KfW niemand außer dem Vorstand und der HR-Bereichsleitung.
Eine Teilnahme an der Protestkundgebung steht ohne jedem frei.

Muss ich meine Führungskraft oder HR informieren, wenn ich streike?

Nein! Sie bleiben einfach der Arbeit fern und reagieren nicht auf Kontaktversuche. Auch hier wichtig – es darf natürlich keine Arbeitszeit gebucht werden. Es steht Ihnen natürlich frei bei entsprechendem Vertrauensverhältnis Ihre Führungskraft bzw. betroffene Kollegen vorab zu informieren. Vielleicht bekommen Sie auf diesem Wege auch weitere Mitstreiter für den Streik oder zumindest die Protestaktion.

Muss ich eine E-Mail an streik@dbv-in-der-kfwgruppe.de schicken um an der Streikversammlung / Protestkundgebung teilnehmen zu können?

Nein! Die ist eine unverbindliche Bitte der Streikleitung, damit die Organisation erleichtert wird. Auf diese Postbox hat nur die Streikleitung und der Vertreter Zugriff.

Warum soll ich eine Email an service@dbv-gewerkschaft.de schicken, wenn ich streike?

Dies ist nur für DBV-Mitglieder relevant um Streikgeld zu erhalten. Hinweis: Streikgeld können alle DBV-Mitglieder beantragen, die bis einschließlich des Streiktags eintreten.

Wie buche ich meine streikbedingte Abwesenheit im Zeitmanagement?

Wenn Sie ganztägig streiken, so nehmen Sie keine Buchung an dem Tag vor. Wenn der Fehler im Folgemonat hochkommt (oder wenn Sie wollen auch früher nach dem Streiktag) können Sie HR melden, dass Sie wegen des Streiks keine Buchung vorgenommen haben.
Für die Teilnahme an der Protestkundgebung reicht es aus sich „auszustechen“. Dies muss aber auch zwingend gemacht werden!

Warum sollte ich als AT’ler streiken oder protestieren?

Solidarität ist hoffentlich schon ein gutes Motiv, aber auch die AT’ler bei uns partizipieren direkt von den Tariferhöhungen. Zum Einen wird die nominale Erhöhung der höchsten Tarifgruppe (11. Berufsjahr von TG 9) jeweils ab dem folgenden Mai auch an die AT-Beschäftigten weitergegeben. Zum Anderen bildet der Tarifabschluss die Grundlage für das Budget der nachhaltigen Gehaltserhöhungen.
Durch die für 2025 bereits beschlossene massive Steigerung der Beitragsbemessungsgrenzen steht gerade für die AT-Kräfte ein weiterer kräftiger Reallohnverlust an.

Wie lange dauert es noch?

Viele von Ihnen haben die Frage oben vielleicht von der Rückbank des Autos oder im Zug gehört, auf der Fahrt in den Urlaub. Andere kommen zurück und fragen sich: Wie lange soll es denn noch dauern, bis wir endlich einen neuen Gehaltstarifvertrag haben?

Darauf möchten wir einen Ausblick geben:
Wir hatten am 20. Juni über die erste Verhandlungsrunde Öffentliche Banken berichtet und dort teilweise positive Signale vernommen. Die Zusage der Vergütung mit Zuschlag bei den vielen Teilzeit-Beschäftigten ab der ersten Mehrarbeitsstunde war uns ein besonderes Anliegen und wir freuen uns, dass die Arbeitgeberseite bei der Mehrarbeitsvergütung nun endlich Fairness walten lassen will.

Bei dem zentralen Thema, den Gehaltserhöhungen, lagen wir jedoch noch Meilen auseinander. Erinnern wir uns an das erste Angebot des VÖB, das wir nach wie vor als durchweg inakzeptabel zurückweisen: 9,5 % in drei Stufen mit einer Laufzeit von 43 Monaten. Dies kann keine adäquate Kompensation für den Reallohnverlust der letzten
Jahre sein.

Jetzt wird es am 12. September weitergehen mit der 2. Verhandlungsrunde in Darmstadt.

Gunar Feth, der Verhandlungsführer auf Arbeitgeberseite, und Dominik Lamminger, Geschäftsführer des VÖB, äußerten sich am 29. Juli dazu wie folgt in der Börsenzeitung

„Es gab lange keine Runde mehr, in der sich die Gespräche wie diesmal nahezu ausschließlich um ein einziges Thema gedreht haben: das Thema Gehalt. Diese Fokussierung basiert auf den Erwartungen unserer über 60.000 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, zügig für spürbare Lohnerhöhungen zu sorgen.“

Besser kann man es nicht zusammenfassen und genau dieser Erwartung wollen und werden wir Rechnung tragen.

„Beide Seiten wissen, dass weder die erste Forderung noch das erste Angebot letztlich die Tarifeinigung darstellen“,

auch das erklären Gunar Feth und Dominik Lamminger. Darauf werden wir aufbauen – wir sind noch nicht annähernd in einem akzeptablen Lösungsraum.

„Wir blicken auf eine lange Historie der Sozialpartnerschaft in vielen Verhandlungsrunden zurück“

betonen Feth und Lamminger. Wir sind gespannt, was die Arbeitgeberseite anbieten wird. Beim Geld hört die Freundschaft bekanntlich (irgendwann) auf.

Bitte teilen Sie diesen Newsleter – es ist gut möglich, dass wir kurzfristig Ihre Unterstützung benötigen, wenn wir am 12.9. keine wesentlichen Fortschritte erzielen und der Arbeitgeberseite die Ernsthaftigkeit unserer Forderungen deutlich machen müssen.

Tarifverhandlungen: Quo vadis?

Am 21. Juni 2024 beginnen die Tarifverhandlungen zwischen VÖB, dem DBV und ver.di.

Der DBV fordert Folgendes:

  • Gehaltliche Entwicklung: Unter Berücksichtigung der Inflation wird eine tarifliche lineare Einkommenssteigerung in Höhe von 14,5% bei einer Laufzeit von 12 Monaten gefordert. Um der überdurchschnittlichen Belastung der unteren Tarifgruppen Rechnung zu tragen, wird eine Mindesterhöhung von 500 € gefordert (das entspricht 14,5% in der Endstufe der TG 4). Die monatliche Vergütung für Nachwuchskräfte soll um 350 € steigen. Die linearen Gehaltsanpassungen sollen auf übertariflich bezahlte Kräfte übertragen werden.
  • Entfristung oder Verlängerung der Übernahme-Garantie sowie des Altersteilzeit-Tarifvertrages, der Rahmenregelungen für Langzeitkonten sowie der Beschäftigungssicherungsklausel.
  • Mehrarbeitszuschläge auch für Teilzeitkräfte ab der ersten Stunde Mehrarbeit. Hier wird aktuell erst ein Mehrarbeitszuschlag gezahlt, wenn die Wochenstunden einer Vollzeitkraft erreicht werden. Dabei gibt es kein Rückkehrrecht auf die Vollzeit und auch bei uns im Unternehmen wird dies den Teilzeitkräften regelmäßig verwehrt.

Im Vorfeld der Verhandlungen gab es inzwischen seitens der VÖB-Verhandlungsführer bereits verschiedentlich Reaktionen (z.B. Börsenzeitung vom 31. Mai). Der Verweis auf Einmalzahlungen als Kompensation für die dauerhaften Preiserhöhungen ist nicht neu. Die Arbeitszeitverkürzung, die Teil des letzten, unzureichenden Tarifabschlusses war, und die bei sehr vielen Beschäftigten überhaupt nicht ankommt, als Vorgriff auf die aktuelle Tarifrunde zu bezeichnen, ist dagegen neu und abenteuerlich. Natürlich gehört Klappern zum Handwerk, aber auch angesichts der anhaltenden Preissteigerungen kann es hilfreich sein, wenn die Arbeitnehmerseite bereit ist die Ernsthaftigkeit der Forderungen sichtbar zu unterstützen. Deswegen hatten wir vor einigen Wochen eine Umfrage zu der Bereitschaft der Beschäftigten durchgeführt, sich an solchen Aktionen zu beteiligen. Die Ergebnisse zeigen uns, dass dies inzwischen gegeben ist.

Je nach Verlauf der kommenden Gespräche sollen sichtbare Aktivitäten organisiert werden. Viele denken direkt an Streik, aber es gibt auch andere Maßnahmen, die entsprechende Wirkung zeigen können. Selbst eine medial begleitete einfache „Mittagspause“ vor den Gebäuden der KfW könnte hier Zeichen setzen.

Wir werden über unseren Newsletter über den weiteren Verlauf der Verhandlungen und natürlich über geplante Aktionen informieren.

Eine Information Ihrer Ansprechpartner in Berlin und Frankfurt
Murat Demirkoparan
Antje Köhler
Holger Brinkhaus

Es geht nicht immer ums Geld. Oder doch?

Im vorigen Newsletter haben wir den Schwerpunkt auf die mit der Inflation verbundenen Auswirkungen auf die Reallöhne gesetzt. Die strukturellen Probleme im Gehaltssystem der einzelnen Institute des VÖB als auch innerhalb der Bankengruppe verstärken dabei den ohnehin anwachsenden Unmut noch weiter. Mit den bevorstehenden Tarifverhandlungen bieten sich uns wichtige Ansatzpunkte, um hier endlich Verbesserungen zu erreichen.

Der Aufruf zur Teilnahme an der Umfrage des DBV für einen ordentlichen Tarifabschluss 2024, der diesen Namen auch verdient, war ein erster Schritt, um herauszufinden was die Beschäftigten der privaten und öffentlichen Banken im Hinblick auf die „echte Anerkennung ihrer Leistungen“ erwarten.

Sicherlich teilen Sie unsere Einschätzung: die Arbeitsbedingungen in der KfW Bankengruppe sind gut – aber auch die KfW ebenso wie der Bankensektor insgesamt müssen sich weiterentwickeln, um im Kampf um die Fachkräfte attraktive Angebote machen zu können. Die öffentlichen Banken stehen nicht nur im Wettbewerb untereinander oder mit den privaten Banken, sondern sie konkurrieren längst in besonders stark nachgefragten Berufsfeldern mit der Industrie und dem verarbeitenden Gewerbe.

Hier sah zum Beispiel das Tarifergebnis der Metall- und Elektroindustrie aus 2022 eine Gehaltserhöhung von 5,5 % in 2023 vor, gefolgt von 3,3 % im Mai 2024 sowie der Zahlung der vollen Inflationsprämie innerhalb der beiden Jahre für die Beschäftigten vor; Laufzeitende September 2024. Der Organisationsgrad in dieser Branche ist in Deutschland kaum zu überbieten. Das heißt: Es braucht starke Verhandlungspartner auf beiden Seiten – und hier geht es nicht nur um das Gehalt; auch andere Aspekte, die Ihnen in der KfW-Mitarbeitenden-Befragung besonders wichtig waren, basieren vielfach auf Tarifverträgen.

Neben Gehalt nannten Sie in der Befragung flexible Arbeitszeitmodelle: der bereits erwähnte Tarifvertrag der Metallindustrie unterstützt die Option verkürzter Vollzeit und die Möglichkeit, tarifliche Zusatzgelder in Zeit umzuwandeln.

Auch mobiles Arbeiten wurde von 66 % der Befragten in der KfW als besonders positiver Aspekt des Arbeitsumfeldes genannt: Seit 2022 ist 40 % mobiles Arbeiten ein tarifliches Anrecht. Banken, die sich über den Standard hinaus abheben wollen, waren daher gefragt, noch mehr Flexibilität zu bieten. Das Beispiel der Deutschen Bank zeigt leider eindrücklich, dass auch bereits verbesserte Work-Life-Balance (der Punkt rangierte i.Ü. in Ihrer Bewertung auf Platz 4 der Werteskala) wegen vieler Bedenkenträger wieder eingeschränkt werden kann und wir gut darauf achten sollten, Freiheiten zu bewahren.

Wir begrüßen Ihre aktive Unterstützung bei den Tarifverhandlungen 2024. Denn gute Arbeitsbedingungen fallen nicht vom Himmel und gewerkschaftliche Arbeit hat nicht nur für Tarifangestellte eine Bedeutung. Wir alle profitieren an der einen oder anderen Stelle. Geben Sie uns über -> diese Umfrage <- Rückmeldung, wie sie zu einer aktiven Rolle bei den anstehenden Tarifverhandlungen stehen.

Umfrage zur Tarifrunde 2024: Machen Sie mit!

wir wünschen Ihnen ein glückliches, erfolgreiches neues Jahr 2024!

Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der KfW-Gruppe sind Sie Teil der Öffentlichen Banken-Welt. Für diese verhandeln wir als DBV-Tarifkommission bald wieder einen neuen Tarifabschluss, der diesen Namen verdienen soll. Geben Sie uns dafür Ihr Votum mit, was auf den Verhandlungstisch gehört!

Machen Sie mit bei unserer kurzen, anonymen und datensicheren Tarif-Umfrage, und sagen Sie uns, welche Gehaltssteigerung Sie für angemessen halten inmitten einer noch immer fortdauernden Inflation.

Was ist in Ihren Augen auch wichtig für eine echte Anerkennung Ihrer Leistung – etwa in Bezug auf Arbeitszeit, Urlaub und andere Tarifrechte? Auch dies können Sie uns in der Abstimmung mitgeben. Gern können Sie diese Umfrage auch mit Kolleginnen und Kollegen teilen – Herzlichen Dank…

Hier geht’s zur Umfrage…

Inflation: KfW-Mythen und Wirklichkeit

Wenn Sie aktuell z.B. in Ihren Supermarkt oder Ihre Lieblingspizzeria gehen, so werden Sie feststellen, dass die Preise der Produkte bzw. Gerichte seit der Einmalzahlung des Inflationsausgleichs entweder gleich hoch geblieben oder sogar noch weiter gestiegen sind. So wichtig und gut die voran genannte Zahlung auch war – eine Inflation führt eben zu einer dauerhaften, nachhaltigen Belastung, selbst wenn in der Folge die Inflation bis auf 0 sinken würde. Letzteres ist aber mehr als fraglich. Auch wenn der KfW-Vorstand hier beschwichtigt: Angesichts der politischen und wirtschaftlichen Lage, national und international, erscheint es mehr als fraglich ob bzw. wie stabil es wieder zu einer Beruhigung der Inflation kommt.

Bereits jetzt hat sich in den letzten Jahren durch die Schere zwischen Inflation und Tariferhöhungen ein Kaufkraftverlust von rund 14% ergeben.

Hinzu kommt die verspätete und nur teilweise Weitergabe an die übertariflich bezahlten Mitarbeiter. Angesicht dieser Tatsachen und dem Blick auf die eigene Gehaltsentwicklung dürften die meisten Beschäftigten glauben lassen, dass sie sich verhört haben, als erst kürzlich durch den Vorstand eine Reallohnsteigerung in den letzten Jahren kolportiert wurde. Solch ein kommunikativer Umgang mit den immer lauter werdenden Unmut über die fortlaufenden Einschnitte haben nichts mit Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten zu tun.

In seinen Einlassungen lässt der Vorstand keinen Zweifel daran aufkommen, dass auch zukünftig die durch den Arbeitgeber geschaffenen strukturellen Probleme im aktuellen Gehaltsgefüge aus den regulären Mitteln behoben werden sollen. Immer noch gibt es insbesondere junge Kolleginnen und Kollegen, die mit möglich geringen Gehältern, teilweise deutlich unterhalb der Gehaltsbänder ihrer Stelle, eingestellt worden sind und deren Gehalt noch immer angeglichen werden muss. Die daraus folgende Anpassung an eine, im Vergleich zu anderen Beschäftigten, angemessene Vergütung erfolgt zu Lasten der bisherigen Beschäftigten. Dies und die Behebung des  Gender-Pay-Gaps sollten nichts mit normalen Gehaltsentwicklung zu tun haben. Diese Themen werden jedoch aktiv durch den Arbeitgeber miteinander vermischt und der steigende Frust manifestiert sich bei jeder Gelegenheit, bei der Fragen und Anmerkungen in Richtung Vorstand und HR platziert werden können. Kolleginnen und Kollegen, die auf Grund der aktuellen Marktlage, mit Gehältern deutlich über dem der langjährig Beschäftigten eingestellt werden verschärfen den Konflikt

Unabhängig davon, welche Instrumente der Gehaltsanpassung die KfW Bankengruppe wählen könnte und wählen wird – die Basis für eine nachhaltige Erhöhung bleibt weiterhin, sowohl für die Tarifangestellten als auch für die übertariflich Bezahlten: Ein guter und angemessener Abschluss in den kommenden Tarifverhandlungen. Wir können nicht oft genug darauf hinweisen, dass dies auch nur mit einer Unterstützung durch Mitgliedschaften im DBV passieren kann. Die Arbeitgeberseite finanziert seine Interessensvertretung aus Erträgen, die durch Ihre Arbeitsleistung generiert wurden. Zeigen Sie durch Ihre DBV-Mitgliedschaft, dass Sie für Ihre persönlichen Interessen und die Ihrer Kollegen eintreten. Wir in der DBV-Betriebsgruppe stehen Ihnen hier gerne mit Informationen zur Seite und beantworten natürlich auch Ihre Fragen. Sie können uns über unser Kontaktformular oder per Mail unter kontakt@dbv-in-der-kfwgruppe.de gut und diskret erreichen.

Flatrate-Arbeiten ohne Ausgleich

auch wenn es nominell auf der Gehaltsabrechnung nicht direkt zu lesen ist, so wird sich 2024 bei den meisten Beschäftigten der KfW-Gruppe der negative Saldo aus Kaufkraftverlust und magerer Tariferhöhung fortsetzen.

Gleichzeitig sieht der Arbeitgeber kein Problem, unbegrenzt Arbeitsstunden entgegen zu nehmen, welche nolens-volens regelmäßig gekappt, also unbezahlt einkassiert werden. Die jüngste Entscheidung zur Umsetzung der 38-Stunden-Woche unterstreicht hier die „Nehmerqualitäten“ spürbar. Interessantdabei sind die Argumente, mit denen diese Entscheidung im Rahmen der Vorstellung im KfW Portal verteidigt wurde:

„Wir haben den Tarifvertrag 1:1 umgesetzt und wollten keine unterschiedliche Behandlung von Tarifkräften und AT-Mitarbeitenden“

Die KfW hat eine Vielzahl von Verträgen, in denen vor allen bei langjährigen Mitarbeitenden (Tarif + AT) auf den Manteltarif verwiesen wird. Diesen Mitarbeitenden steht die 38h-Woche ohnehin zu. Auch allen Mitgliedern des DBV steht diese Umsetzung 1:1 zu – unabhängig ob sie Tarif- oder AT-Kräfte sind.
Die Tatsache, dass alle vermeintlich in den Genuss kommen sollen, ist daher eher eine Frage des betrieblichen Friedens und der Effizienz und weniger eine Frage der Großzügigkeit des Arbeitgebers. Abgesehen davon sieht die Vereinbarung der Tarifparteien ausdrücklich die Möglichkeit einer Umwandlung der Arbeitszeitverkürzung in volle Freizeittage vor. Diese Möglichkeit des Ausgleichs wurde vom Arbeitgeber vom Tisch gewischt. Von einer 1:1-Umsetzung kann also nicht wirklich die Rede sein.

„Wir sind das einzige Institut im VÖB, das eine komplette Kompensation mit zusätzl. FTE vorgesehen hat.“

Die KfW ist eines der wenigen Institute des VÖB, das sich zweifellos auf Wachstumskurs befindet. Viele andere Institute müssen seit Jahren Stellen abbauen. Für diese Institute ist die Arbeitszeitreduzierung eine Möglichkeit, weiteren Stellenabbau zu verhindern. Der Vergleich vermittelt einen falschen Eindruck. Die Kompensation durch den Arbeitgeber mag auf dem Papier eine Entlastung darstellen; wir hinterfragen jedoch ausdrücklich, ob eine qualitativ wirksame Kompensationgelingen kann – zudem Menschen sich nicht beliebig teilen lassen. Nicht für alle Kollegen wird eine Entlastung wirksam werden – insbesondere, weil ihre Arbeitspakete und -anforderungen gleichbleiben.

„Die Instrumente zum Ausgleich der Überstunden sind (unverändert) effektiv“.

Hier wagt der Arbeitgeber aus gutem Grund nicht noch einmal einen Blick in die anderen Institute, sondern verweist nur auf die eigenen, angeblich effizienten Instru-
mente. Die Zahlen verfallener und nicht vergüteter Überstunden sprechen in allen Teilen der KfW-Bankengruppe eine deutliche Sprache. Was daran effektiv ist, bleibt
schleierhaft. Die Mitarbeitenden in Frankfurt, Bonn, Berlin und Köln kennen die leidigen Diskussionen um die Entnahme von Gleittagen nur zu gut. Aus Arbeitgebersicht ist Flatrate-Arbeiten eine gute Lösung – alles nehmen wollen, aber ohne adäquaten Ausgleich. Hier bieten die meisten anderen (gerne zitierten) VÖB-Institute wirksame Systeme wie Ampelmodelle und / oder individuelle Ausgleichssysteme.

Die tariflichen Regelungen müssen allen Mitarbeitenden gleichermaßen zu Gute kommen. Damit es zu einer wirklichen 1:1 Umsetzung kommt, muss nicht nur auf dem
Papier eine 38 stehen, sondern am Ende auch eine herauskommen.

In den letzten Jahren ist in Bezug auf den Umgang mit den Beschäftigteninteressen ein unseliger Trend in der KfW-Gruppe entstanden, der uns zur Gründung der DBV-Betriebsgruppe bewogen hat. Es gibt eine Vielzahl von Themen, die uns alle betreffen und zunehmend zentral entschieden werden.

Für die anstehenden, wichtigen Tarifverhandlungen 2024 ist eine kluge und starke Arbeitnehmenden-Vertretung wichtig. Nur so können die Rechte und Interessen aller und der Einzelnen nachhaltig gesichert werden. Wer Fragen oder Anregungen hat oder sich über die Gewerkschafts- Mitgliedschaft hinaus in der DBV-Betriebsgruppe engagieren möchte, ist herzlich eingeladen! Entweder in Form direkter Ansprache eines DBV-Betriebsgruppen-Mitglieds oder einfach per E-Mail an kontakt@dbv-in-der-kfwgruppe.de