auch wenn es nominell auf der Gehaltsabrechnung nicht direkt zu lesen ist, so wird sich 2024 bei den meisten Beschäftigten der KfW-Gruppe der negative Saldo aus Kaufkraftverlust und magerer Tariferhöhung fortsetzen.
Gleichzeitig sieht der Arbeitgeber kein Problem, unbegrenzt Arbeitsstunden entgegen zu nehmen, welche nolens-volens regelmäßig gekappt, also unbezahlt einkassiert werden. Die jüngste Entscheidung zur Umsetzung der 38-Stunden-Woche unterstreicht hier die „Nehmerqualitäten“ spürbar. Interessantdabei sind die Argumente, mit denen diese Entscheidung im Rahmen der Vorstellung im KfW Portal verteidigt wurde:
„Wir haben den Tarifvertrag 1:1 umgesetzt und wollten keine unterschiedliche Behandlung von Tarifkräften und AT-Mitarbeitenden“
Die KfW hat eine Vielzahl von Verträgen, in denen vor allen bei langjährigen Mitarbeitenden (Tarif + AT) auf den Manteltarif verwiesen wird. Diesen Mitarbeitenden steht die 38h-Woche ohnehin zu. Auch allen Mitgliedern des DBV steht diese Umsetzung 1:1 zu – unabhängig ob sie Tarif- oder AT-Kräfte sind.
Die Tatsache, dass alle vermeintlich in den Genuss kommen sollen, ist daher eher eine Frage des betrieblichen Friedens und der Effizienz und weniger eine Frage der Großzügigkeit des Arbeitgebers. Abgesehen davon sieht die Vereinbarung der Tarifparteien ausdrücklich die Möglichkeit einer Umwandlung der Arbeitszeitverkürzung in volle Freizeittage vor. Diese Möglichkeit des Ausgleichs wurde vom Arbeitgeber vom Tisch gewischt. Von einer 1:1-Umsetzung kann also nicht wirklich die Rede sein.
„Wir sind das einzige Institut im VÖB, das eine komplette Kompensation mit zusätzl. FTE vorgesehen hat.“
Die KfW ist eines der wenigen Institute des VÖB, das sich zweifellos auf Wachstumskurs befindet. Viele andere Institute müssen seit Jahren Stellen abbauen. Für diese Institute ist die Arbeitszeitreduzierung eine Möglichkeit, weiteren Stellenabbau zu verhindern. Der Vergleich vermittelt einen falschen Eindruck. Die Kompensation durch den Arbeitgeber mag auf dem Papier eine Entlastung darstellen; wir hinterfragen jedoch ausdrücklich, ob eine qualitativ wirksame Kompensationgelingen kann – zudem Menschen sich nicht beliebig teilen lassen. Nicht für alle Kollegen wird eine Entlastung wirksam werden – insbesondere, weil ihre Arbeitspakete und -anforderungen gleichbleiben.
„Die Instrumente zum Ausgleich der Überstunden sind (unverändert) effektiv“.
Hier wagt der Arbeitgeber aus gutem Grund nicht noch einmal einen Blick in die anderen Institute, sondern verweist nur auf die eigenen, angeblich effizienten Instru-
mente. Die Zahlen verfallener und nicht vergüteter Überstunden sprechen in allen Teilen der KfW-Bankengruppe eine deutliche Sprache. Was daran effektiv ist, bleibt
schleierhaft. Die Mitarbeitenden in Frankfurt, Bonn, Berlin und Köln kennen die leidigen Diskussionen um die Entnahme von Gleittagen nur zu gut. Aus Arbeitgebersicht ist Flatrate-Arbeiten eine gute Lösung – alles nehmen wollen, aber ohne adäquaten Ausgleich. Hier bieten die meisten anderen (gerne zitierten) VÖB-Institute wirksame Systeme wie Ampelmodelle und / oder individuelle Ausgleichssysteme.
Die tariflichen Regelungen müssen allen Mitarbeitenden gleichermaßen zu Gute kommen. Damit es zu einer wirklichen 1:1 Umsetzung kommt, muss nicht nur auf dem
Papier eine 38 stehen, sondern am Ende auch eine herauskommen.
In den letzten Jahren ist in Bezug auf den Umgang mit den Beschäftigteninteressen ein unseliger Trend in der KfW-Gruppe entstanden, der uns zur Gründung der DBV-Betriebsgruppe bewogen hat. Es gibt eine Vielzahl von Themen, die uns alle betreffen und zunehmend zentral entschieden werden.
Für die anstehenden, wichtigen Tarifverhandlungen 2024 ist eine kluge und starke Arbeitnehmenden-Vertretung wichtig. Nur so können die Rechte und Interessen aller und der Einzelnen nachhaltig gesichert werden. Wer Fragen oder Anregungen hat oder sich über die Gewerkschafts- Mitgliedschaft hinaus in der DBV-Betriebsgruppe engagieren möchte, ist herzlich eingeladen! Entweder in Form direkter Ansprache eines DBV-Betriebsgruppen-Mitglieds oder einfach per E-Mail an kontakt@dbv-in-der-kfwgruppe.de