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KfW missachtet den Tarifvertrag

Im Oktober 2024 wurde zwischen VÖB und den Gewerkschaften ein neuer Tarifvertag abgeschlossen. Dieser bedeutet für alle Tarifangestellten der öffentlichen Banken ab November 2024 eine Gehaltssteigerung in Höhe von 6%. Ob und wie diese Gehaltserhöhung an die AT/ÜT-Beschäftigten weitergegeben wird ist im Wesentlichen den jeweiligen Regelungen in den betroffenen Instituten vorgegeben. Was allerdings nicht in der Regelungshoheit liegt: Die Vergütung von AT/ÜT-Beschäftigten muss für jedes Monatsgehalt oberhalb des Monatsgehalts von Angestellten der Tarifgruppe 9 im 11. Berufsjahr liegen! Dies ergibt sich aus §2 Gehaltstarifvertrag, der die „Mindestmonatsgehaltssätze“ festlegt.

Die Situation in der KfW (die DEG ist nicht betroffen) ist jedoch so, dass eine nicht unwesentliche Anzahl von ihren Kolleginnen und Kollegen im AT-Bereich monatlich weniger als das notwendige Tarifgehalt der Tarifgruppe 9, 11.  Berufsjahr erhalten. Einige Betroffene erhalten sogar durch Ihre „Beförderung“ ab dem 01.11.2024 in den AT-Bereich monatlich weniger als zuvor. Dies mit der Begründung durch die Arbeitgeberseite, dass im Durchschnitt über das gesamte Jahr sie ja mehr erhalten würden. Unabhängig davon ob dies stimmt oder nicht: Dies widerspricht dem Tarifvertrag und Regeln sind Regeln!

In Anbetracht der betroffenen Beschäftigtengruppe empfinden wir das Vorgehen aber auch generell für ungerecht: Es handelt sich naturgemäß vor allem um Kollegen, die sich aktuell in ihrer beruflichen Entwicklung am Anfang bzw. in einer kritischen Phase befinden. Diesen Betroffenen kann man nicht empfehlen individuell auf dem Klageweg ihr Recht einzufordern. Im Wissen um diesen Fakt wird diese durch die Arbeitgeberseite ausgenutzt und die Betroffenen kurzgehalten.

Sie sind aktuell nicht betroffen? Es geht sie trotzdem an – wenn in diesem Bereich regelwidrig gehandelt wird, so kann dies auch in anderen Bereichen passieren oder passiert bereits. Sprechen sie ihre Führungskraft und/oder Personalvertretung an und zeigen sie ihre Solidarität mit den Betroffenen.

Wie lange dauert es noch?

Viele von Ihnen haben die Frage oben vielleicht von der Rückbank des Autos oder im Zug gehört, auf der Fahrt in den Urlaub. Andere kommen zurück und fragen sich: Wie lange soll es denn noch dauern, bis wir endlich einen neuen Gehaltstarifvertrag haben?

Darauf möchten wir einen Ausblick geben:
Wir hatten am 20. Juni über die erste Verhandlungsrunde Öffentliche Banken berichtet und dort teilweise positive Signale vernommen. Die Zusage der Vergütung mit Zuschlag bei den vielen Teilzeit-Beschäftigten ab der ersten Mehrarbeitsstunde war uns ein besonderes Anliegen und wir freuen uns, dass die Arbeitgeberseite bei der Mehrarbeitsvergütung nun endlich Fairness walten lassen will.

Bei dem zentralen Thema, den Gehaltserhöhungen, lagen wir jedoch noch Meilen auseinander. Erinnern wir uns an das erste Angebot des VÖB, das wir nach wie vor als durchweg inakzeptabel zurückweisen: 9,5 % in drei Stufen mit einer Laufzeit von 43 Monaten. Dies kann keine adäquate Kompensation für den Reallohnverlust der letzten
Jahre sein.

Jetzt wird es am 12. September weitergehen mit der 2. Verhandlungsrunde in Darmstadt.

Gunar Feth, der Verhandlungsführer auf Arbeitgeberseite, und Dominik Lamminger, Geschäftsführer des VÖB, äußerten sich am 29. Juli dazu wie folgt in der Börsenzeitung

„Es gab lange keine Runde mehr, in der sich die Gespräche wie diesmal nahezu ausschließlich um ein einziges Thema gedreht haben: das Thema Gehalt. Diese Fokussierung basiert auf den Erwartungen unserer über 60.000 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, zügig für spürbare Lohnerhöhungen zu sorgen.“

Besser kann man es nicht zusammenfassen und genau dieser Erwartung wollen und werden wir Rechnung tragen.

„Beide Seiten wissen, dass weder die erste Forderung noch das erste Angebot letztlich die Tarifeinigung darstellen“,

auch das erklären Gunar Feth und Dominik Lamminger. Darauf werden wir aufbauen – wir sind noch nicht annähernd in einem akzeptablen Lösungsraum.

„Wir blicken auf eine lange Historie der Sozialpartnerschaft in vielen Verhandlungsrunden zurück“

betonen Feth und Lamminger. Wir sind gespannt, was die Arbeitgeberseite anbieten wird. Beim Geld hört die Freundschaft bekanntlich (irgendwann) auf.

Bitte teilen Sie diesen Newsleter – es ist gut möglich, dass wir kurzfristig Ihre Unterstützung benötigen, wenn wir am 12.9. keine wesentlichen Fortschritte erzielen und der Arbeitgeberseite die Ernsthaftigkeit unserer Forderungen deutlich machen müssen.