KfW missachtet den Tarifvertrag

Im Oktober 2024 wurde zwischen VÖB und den Gewerkschaften ein neuer Tarifvertag abgeschlossen. Dieser bedeutet für alle Tarifangestellten der öffentlichen Banken ab November 2024 eine Gehaltssteigerung in Höhe von 6%. Ob und wie diese Gehaltserhöhung an die AT/ÜT-Beschäftigten weitergegeben wird ist im Wesentlichen den jeweiligen Regelungen in den betroffenen Instituten vorgegeben. Was allerdings nicht in der Regelungshoheit liegt: Die Vergütung von AT/ÜT-Beschäftigten muss für jedes Monatsgehalt oberhalb des Monatsgehalts von Angestellten der Tarifgruppe 9 im 11. Berufsjahr liegen! Dies ergibt sich aus §2 Gehaltstarifvertrag, der die „Mindestmonatsgehaltssätze“ festlegt.

Die Situation in der KfW (die DEG ist nicht betroffen) ist jedoch so, dass eine nicht unwesentliche Anzahl von ihren Kolleginnen und Kollegen im AT-Bereich monatlich weniger als das notwendige Tarifgehalt der Tarifgruppe 9, 11.  Berufsjahr erhalten. Einige Betroffene erhalten sogar durch Ihre „Beförderung“ ab dem 01.11.2024 in den AT-Bereich monatlich weniger als zuvor. Dies mit der Begründung durch die Arbeitgeberseite, dass im Durchschnitt über das gesamte Jahr sie ja mehr erhalten würden. Unabhängig davon ob dies stimmt oder nicht: Dies widerspricht dem Tarifvertrag und Regeln sind Regeln!

In Anbetracht der betroffenen Beschäftigtengruppe empfinden wir das Vorgehen aber auch generell für ungerecht: Es handelt sich naturgemäß vor allem um Kollegen, die sich aktuell in ihrer beruflichen Entwicklung am Anfang bzw. in einer kritischen Phase befinden. Diesen Betroffenen kann man nicht empfehlen individuell auf dem Klageweg ihr Recht einzufordern. Im Wissen um diesen Fakt wird diese durch die Arbeitgeberseite ausgenutzt und die Betroffenen kurzgehalten.

Sie sind aktuell nicht betroffen? Es geht sie trotzdem an – wenn in diesem Bereich regelwidrig gehandelt wird, so kann dies auch in anderen Bereichen passieren oder passiert bereits. Sprechen sie ihre Führungskraft und/oder Personalvertretung an und zeigen sie ihre Solidarität mit den Betroffenen.